Das anarchistische Infoladen Kollektiv Wuppertal hat am 07. März 2020 eine Nachttanzdemonstration unter dem Titel “Ayayay – dieses Patriarchat” veranstaltet. Anlass war der am 8. März stattfindende internationale Frauenkampftag. Etwa 300 Menschen nahmen an der Versammlung teil, die vom Deweerthschen Garten bis zum Autonomen Zentrum zog. “Wir blicken auf eine kämpferische und laute Veranstaltung zurück, aber kritisieren die durch die Polizei ausgeübte Gewalt gegen Organisator:innen der Demo”, so Milly Meißner, eine Sprecherin des Kollektivs. Im Rahmen der Demonstration kam es zu insgesamt drei bekannten Anzeigen. Zwei davon richten sich gegen die Anmelderin, die dritte gegen eine Person, die einen Redebeitrag verlesen hatte. Der Anmelderin wird Verstoß gegen das Vereinsgesetz und gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Eine Rednerin erhielt eine Anzeige wegen Beleidigung. Diese soll in ihrem Beitrag vorgekommen sein. Sie wurde einige Stunden nach dem Redebeitrag von einer Gruppe Polizist:innen auf dem Nachhauseweg äußerst brutal abgefangen. Die Polizist:innen unter Einsatzleiter Patrick G. zogen sich für die Maßnahme Sturmhauben über, griffen die Person und würgten und schlugen diese. Die Person wurde dabei am Hals so stark gewürgt, dass sie an einer Hauswand ein Stück über dem Boden hing. Der einzige Zweck der Maßnahme war lediglich die Aufnahme der Personalien der Betroffenen. „Zu keiner Zeit wurde von der Person Widerstand gegen diese überzogene Polizeimaßnahme geleistet. Es handelt sich hier in unseren Augen um einen klaren Fall von Polizeibrutalität. Die Polizist:innen, die angeben, sich durch den Beitrag beleidigt zu fühlen, sind teilweise identisch mit den Ausführer:innen der eben beschriebenen Maßnahme. Sie werfen der Rednerin vor, in dem verlesenen Beitrag das Wort “Bullenschweine” benutzt zu haben“, erläutert Meißner. “Wir erleben immer wieder Polizeigewalt und Repression im Kontext von Demonstrationen. Die Folgen sind Anzeigen und Gerichtsverfahren für Betroffene, die häufig mit hohen Kosten verbunden sind. Sie dienen dazu, die Personen zu zermürben und die Veranstaltungen zu kriminalisieren, sowie Abschreckungsmomente zu zeichnen.”, heißt es weiter. Der erste Gerichtsprozess findet am 28.10. statt. Dort wird die Anzeige wegen Beleidigung verhandelt. “Wir erklären uns selbstverständlich solidarisch mit dem Menschen. Es wird sich zeigen, wie der Prozess sich entwickelt. Insbesondere mit den aktuell sehr hohen Corona-Fallzahlen halten wir es für unverantwortlich, solche Schauprozesse zu veranstalten. Wir wünschen der Person alles Gute und Kraft für die Verhandlung.”, äußert sich Meißner im Namen des Kollektivs.